Wer beauftragt wen? Das klären wir vor dem Vertrag.
Diese AGB unterscheiden bewusst zwischen der Vermittlung an einen selbstständigen Fachpartner und einem Auftrag, bei dem Krause selbst Vertragspartner wird.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge und Vermittlungsleistungen zwischen der Krause Handwerkergruppe UG (haftungsbeschränkt), Centroallee 273-277, 46047 Oberhausen („Krause“, „wir“) und ihren Kunden. Kunde ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.
Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Zwei mögliche Vertragsmodelle
Krause vermittelt
Krause nimmt die Anfrage auf, ordnet sie ein und stellt den Kontakt zu einem selbstständigen Fachpartner her. Der Vertrag über die Handwerkerleistung kommt unmittelbar zwischen Kunde und Fachpartner zustande. Der Fachpartner verantwortet Angebot, Ausführung, Rechnung und Mängelrechte.
Krause ist Auftragnehmer
Der Vertrag über die Leistung kommt mit Krause zustande. Krause darf geeignete Fach-, Kooperations-, Franchise- oder Nachunternehmer zur Erfüllung einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden Vertragspartner.
Entscheidend ist die Auftragsbestätigung: Vor Vertragsschluss nennen wir in Textform das geltende Modell, den Vertragspartner, den Leistungsumfang und die Preisgrundlage. Fehlt eine solche Bestätigung, ist die Übermittlung einer Anfrage noch kein kostenpflichtiger Auftrag.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Darstellungen auf der Website, Preisbeispiele und der Preisrechner sind keine bindenden Angebote. Eine Anfrage über Formular, E-Mail oder Telefon ist unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Annahme eines konkreten Angebots oder durch einen eindeutig als kostenpflichtig vereinbarten Leistungsbeginn.
Bei einem vermittelten Auftrag kann der Fachpartner ein eigenes Angebot und eigene AGB stellen. Vor Annahme wird offengelegt, dass der Fachpartner und nicht Krause Vertragspartner der Handwerkerleistung wird.
Telefonische Nebenabreden und nachträgliche Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform bestätigt werden.
4. Leistungsumfang und Einsatz von Partnern
Maßgeblich sind die Auftragsbestätigung, das angenommene Angebot und die dort bezeichneten Leistungen. Angaben des Kunden zu Fehlerbild, Bestand, Zugang und Dringlichkeit bilden die Planungsgrundlage.
Krause darf bei eigenen Aufträgen qualifizierte selbstständige Partner und Nachunternehmer einsetzen. Eine Weitergabe ändert nichts an der Vertragspartnerstellung von Krause. Bei einer reinen Vermittlung wählen Fachpartner Organisation, Personal und Ausführung eigenverantwortlich; Krause schuldet dann die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht den handwerklichen Erfolg.
Leistungen, die eine besondere Eintragung, Zulassung oder Qualifikation voraussetzen, dürfen nur durch entsprechend berechtigte Betriebe oder Fachkräfte ausgeführt werden.
Mitwirkung des Kunden
Der Kunde sorgt für rechtzeitigen Zugang zum Einsatzort, eine erreichbare Kontaktperson und richtige Angaben zu bekannten Gefahren, Leitungsverläufen und Vorschäden. Strom, Wasser und erforderliche Freigaben sind bereitzustellen, soweit dies vereinbart und zumutbar ist.
5. Preise, Anfahrt, Material und Zusatzleistungen
Es gelten die im konkreten Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Soweit dort wirksam einbezogen, ergänzen die bei Vertragsschluss veröffentlichten Preise und Pauschalen die Vereinbarung. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen.
Anfahrt, Arbeitszeit, Material, Entsorgung, Park- oder Sonderkosten und vereinbarte Zeitfensterzuschläge werden entsprechend der Auftragsbestätigung berechnet. „Ab“-Preise gelten nur für den jeweils beschriebenen Standardumfang.
Erst vor Ort erkennbare Zusatzarbeiten werden vor ihrer Ausführung erläutert und bedürfen einer Freigabe. Ausgenommen sind nur Maßnahmen, die zur Abwehr einer unmittelbar drohenden erheblichen Gefahr unerlässlich sind und bei denen eine vorherige Rückfrage trotz zumutbarer Versuche nicht möglich ist.
Kostenschätzungen
Unverbindliche Schätzungen sind keine Festpreise. Wird eine wesentliche Überschreitung absehbar, informieren wir den Kunden unverzüglich und stimmen das weitere Vorgehen ab. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
6. Termine, Verzögerungen und ausgefallene Einsätze
Termine und Zeitfenster sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Verkehr, Materialverfügbarkeit, vorherige Notfälle oder unvorhersehbare technische Befunde können zu Verzögerungen führen. Wir informieren den Kunden, sobald eine erhebliche Abweichung erkennbar wird.
Kann ein bestätigter Termin wegen fehlenden Zugangs oder aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden, können nachgewiesene, angemessene Ausfall- und Anfahrtskosten verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gesetzliche Rechte bei Verzug sowie Fälle höherer Gewalt bleiben unberührt.
7. Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei größeren Projekten können angemessene Abschlagszahlungen nach Leistungsfortschritt vereinbart oder im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften zu. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
8. Abnahme, Mängel und Gewährleistung
Soweit Werkvertragsrecht anwendbar ist, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Sichtbare Beanstandungen sollten möglichst im Einsatzprotokoll festgehalten werden; das Unterlassen nimmt Verbrauchern keine gesetzlichen Rechte.
Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Rechte auf Nacherfüllung und, bei Vorliegen der Voraussetzungen, Selbstvornahme und Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Gesetzliche Verjährungsfristen bleiben bestehen.
Bei vermittelten Aufträgen sind Mängelansprüche aus der Handwerkerleistung gegenüber dem ausführenden Vertragspartner geltend zu machen. Krause unterstützt auf Wunsch bei der Kontaktaufnahme, ohne dadurch selbst Auftragnehmer zu werden.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien sowie in allen weiteren Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Vermittlungsmodell haftet Krause für eigene Pflichtverletzungen bei Auswahl, Information und Vermittlung nach diesen Regeln. Für die selbstständige Ausführung des Fachpartners haftet Krause nicht, soweit der Fachpartner erkennbar eigener Vertragspartner des Kunden ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen und im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Krause Handwerkergruppe UG (haftungsbeschränkt), Centroallee 273-277, 46047 Oberhausen, E-Mail: anfrage@haustechnik-krause.de, mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster verwenden; vorgeschrieben ist es nicht.
Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Im Fall eines wirksamen Widerrufs erstatten wir empfangene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnt, zahlen Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachte Leistung.
Bei einem Dienstleistungsvertrag erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung nur, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich dem Beginn vor Ablauf der Frist zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Vertragserfüllung bestätigt hat. Für ausdrücklich angeforderte dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten gelten die gesetzlichen Besonderheiten; zusätzliche, nicht ausdrücklich verlangte Leistungen bleiben davon unberührt.
Muster-Widerrufsformular
An Krause Handwerkergruppe UG (haftungsbeschränkt), Centroallee 273-277, 46047 Oberhausen, anfrage@haustechnik-krause.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Leistung: __________
Bestellt am: __________ · Name: __________ · Anschrift: __________
Datum: __________ · Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): __________
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, insbesondere an vorgesehene Fach- und Vertragspartner, stehen in unserer Datenschutzerklärung.
12. Verbraucherstreitbeilegung und Schlussbestimmungen
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Pflicht im Einzelfall besteht.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Krause Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 23. Juni 2026. Dieser Text bildet das auf der Website erkennbare Vermittlungs- und Auftragsmodell ab. Vor produktiver Verwendung sollten AGB, Widerrufsprozess, Partnerverträge und tatsächlicher Bestellablauf durch eine im deutschen Vertrags- und Handwerksrecht tätige Kanzlei abschließend geprüft werden.